Notbeleuchtungsverordnung 2011

Nach dem Gesetz des Infrastrukturministers vom April 2002 muss jedes Gebäude und sein Standort über eine Notbeleuchtung verfügen. Solches Licht wird in Häusern wegen plötzlichen Mangels an Elektrizität, Feuer oder anderen zufälligen Ereignissen behandelt. Abhängig von den Leistungszentren ist diese Beleuchtung unterteilt in: zentral gespeist und verteilt.

Eine angemessene Kennzeichnung der Fluchtwege und eine Notlichtquelle gewährleisten die Sicherheit der Betroffenen und derjenigen, die die Räume des Hauses verlassen, in denen sie ihre normale Stromversorgung verloren haben.

Geräte, die zur Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen bestimmt sind, sollten die erforderlichen Standards erfüllen, damit ihre Verwendung den gewünschten Effekt hat. Leuchten solcher Lichtquellen bestehen aus Polycarbonat und arbeiten mit Batterien. Die Betriebsdauer einer solchen Lichtquelle will von dem Modul, das sie installiert hat und wird im Bereich von 1 bis 3 Stunden erzeugt. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung einer Rasterleuchte aus Blech, die mit einem Pulversystem lackiert ist. Die Reflektoren sind mit Aluminium beschichtet und ihre parabolische Form sorgt für eine ausreichende Beleuchtung. An Orten mit großer Kubatur, erhöhter Luftfeuchtigkeit und schnellerer Entstaubung wie Produktionshallen, Lagerhallen, Tunneln oder Werkstätten werden Leuchtstofflampen gerichtet. Ihr Vorteil ist ein gesünderes Maß an IP-Dichtheit.

Aufgrund der Bausituation und anderer Technologien steigen die Anforderungen, die auch an Beleuchtungsmodule gestellt werden. Dies war der Grund für den zunehmenden Einsatz von Werkzeugen wie LED-Lampen.

LED-Notbeleuchtung ist nicht nur energiesparend, sondern auch effizienter und es dauert eine längere Garantiezeit für ihre einfache Bedienung. Es erfüllt alle Kriterien und Wünsche der Kunden, die sich um die ordnungsgemäße Ausstattung des Gebäudes kümmern, und entspricht den polnischen Standards.